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Aug 28 12:00 AM - Aug 28 11:59 PM

Am Mittwoch, dem 28. August 2024, nehme ich an der Gedenkstunde zur Erinnerung an die Deportation der Russlanddeutschen während des Zweiten Weltkrieges teil. Die Veranstaltung findet um 12 Uhr im Roten Rathaus statt.

Im Anschluss an die Gedenkstunde gibt es einen Empfang sowie die Möglichkeit, die Wanderausstellung „Volk auf dem Weg“ zu besichtigen.

Diese Gedenkveranstaltung würdigt das Schicksal der Russlanddeutschen, die 1941 unter falschen Anschuldigungen deportiert und in Arbeitslager interniert wurden.

 

Hintergrund:

Am 22. Juni 1941 marschierte die deutsche Wehrmacht in die Sowjetunion ein. Mit dem „Unternehmen Barbarossa“ begann ein machtpolitisch, wirtschaftlich und rassenideologisch motivierter Vernichtungskrieg.

Am 28. August 1941 beschloss das Präsidium des Obersten Sowjets der Sowjetunion das von Stalin unterzeichnete Erlass zur Deportation von Russlanddeutschen aus den Wolgarayons.

Unter dem falschen Vorwurf der Kollaboration mit Nazi-Deutschland wurden insgesamt 894.626 Deutsche nach Sibirien, Kasachstan und Mittelasien umgesiedelt oder in Arbeitslager interniert. Die Zwangsarbeiter der sogenannten „Trudarmee“ plagten sich hinter Stacheldrahtzäunen, litten Hunger und Kälte, wurden von der Familie getrennt und büßten für einen verbrecherischen Vernichtungskrieg des Nazi-Regimes, an dem sie keine Mitschuld trugen. Binnen kürzester Zeit wurden die kulturelle Identität und gesellschaftliche Verwurzelungen einer Volksgruppe ausgelöscht.

In Berlin leben noch zahlreiche Zeitzeugen der Deportation und Nachkommen der Deportierten, die selbst schon Rentner sind und vor allem in dem Ortsteil Marienfelde (Tempelhof-Schöneberg) und den Bezirken Spandau, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg leben.

Die gesetzliche Grundlage für den Zuzug von Deutschen aus Russland in die Bundesrepublik Deutschland bildet das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) welches am 22. Mai 1953 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Am 21. Dezember 1992 wurde es durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz an die veränderten Verhältnisse angepasst. Aussiedler, die seit dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, werden in § 4 BVFG n.F. als Spätaussiedlerbezeichnet.

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