Eine Perspektive für das Wernerbad-Grundstück
Am 9. August hat das Bezirksamt in seiner Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Damit folgte das Bezirksamt einem Antrag des Bezirksparlaments. Uns als CDU war es wichig, dass die freie Zugänglichkeit des Sees für alle Bürger und ein Freizeitangebot für Kinder (wie eine Kinderplansche) im künftigen Bebauungsplan festgeschrieben werden.
Damit gibt es wieder eine Perspektive für das ehemalige Wernerbad als Freizeit- und Erholungsfläche. Seit 2002 ist das älteste Freibad Berlins geschlossen. Bis heute liegt die Fläche leider brach. Deshalb haben im Jahr 2008 gemeinsam mit mir engagierte Bürger und Vertreter anderer Parteien den Bürgerverein „Freunde des Wernerbades e.V.“ zur Reaktivierung des Freibades gegründet. Als stellvertretender Vorsitzender habe ich mit anderen Vertretern des Bezirks für die Wiedereröffnung gekämpft. Im letzten Jahr wurden die Ergebnisse einer Studie zur Wiedereröffnung der Öffentlichkeit vorgestellt Wir mussten leider zur Kenntnis nehmen, dass eine Wiedereröffnung an diesem Standort nicht (mehr) möglich ist.
Nun stellten wir, die Freunde des Wernerbads e.V., uns der Aufgabe andere Nutzungsmöglichkeiten auf dem Grundstück zu entwickeln, die die Interessen der Kaulsdorfer und Mahlsdorfer berücksichtigen. Mit dem Beschluss des Bezirksamtes gibt es damit wieder eine Perspektive für das Wernerbad. In der nächsten Phase der Aufstellung des Bebauungsplanes ist nun die Verwaltung verpflichtet, die Bürger zu beteiligen. Damit können nun Sie Ihre Anregungen und Ideen einbringen. Den genauen Zeitraum werde ich Ihnen mitteilen. Vorab können Sie dies natürlich auch schon bei unserem Verein Freunde des Wernerbades e.V. oder bei mir direkt machen.
Kommentare (2)
Schulz,Thomas
Sehr geehrter Herr Czaja,
ich habe vor kurzem den B-Plan-Entwurf für die geplante Fläche des Wernerbades gesehen und war sehr entrüstet und enttäuscht über die dort geplanten Bauvorhaben. Ich kann nicht verstehen warum durch Erhöhungen von GFZ und GRZ der dort vorhandene Siedlungskarakter nachhaltig vernichtet wird. Es wird, sollte Ihr Vorhaben gelingen, in der Zukunft also möglich sein, Grundstücke in der direkten Umgebung mit zweieinhalb Geschossigen Gebäuden zuzupflastern weil es dann ortsüblich ist. Sie als Vertreter vieler Bürger unseres Bezirkes und Anwohner können dies doch nicht wirklich unterstützen. Meine Familie und ich kennen das Freibad noch als Natur-See und nicht als künstlich angelegtes Freibad. Ich würde mich auch unter diesem Aspekt gern für den Bericht auf Umweltverträglichkeit interessieren, da hier sehr stark in die Natur eingegriffen werden soll. Es wäre schön wenn Sie mir auf diesem Wege kurz Ihre Auffassung zu dem Thema mitteilen könnten.
Mit besten Grüssen
T. Schulz
Mario Czaja
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Im Rahmen des derzeit vom Bezirksamt durchgeführten Bebauungsplanverfahrens werden die von Ihnen angesprochenen Themen untersucht und abgewogen. Das Bebauungsplanverfahren hat zum Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und Nutzungskonflikte auszuschließen.
Die von Ihnen angesprochene Erhöhung der GRZ und GFZ ist nicht für das gesamte Areal vorgesehen, sondern ausschließlich für diejenigen Flächen, die für Errichtung von Wohngebäuden für den besonderen Wohnbedarfes für pflegebedürftige Personen vorgesehenen sind. Die Möglichkeit der Bebauung ist an die Realisierung dieser zweckgebundenen Wohngebäude gekoppelt. Für die Randflächen ist weiterhin eine GRZ von 0,2 und eine GFZ von 0,4 vorgesehen. Der Gebietscharakter wird durch das Vorhaben daher nicht verändert.
Ich bin dankbar, dass sich der Bezirk trotz der Durchführung des B-Plan-Verfahrens im beschleunigen Verfahren für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entschlossen hat und so die Anwohnerinnen und Anwohner ihre Hinweise frühzeitig einbringen können. Auch wenn im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens keine Umweltprüfung notwendig ist, so wurde dennoch ein entsprechendes Gutachten erstellt, da der Bezirk verpflichtet ist, erhebliche Umweltauswirkungen im Verfahren zu erfassen. Die Ergebnisse werden entsprechend im Verfahren berücksichtigt.
Ich spreche mich weiterhin für eine Entwicklung und Nachnutzung des Wernerbadareals aus. Denn nur eine Entwicklung der Fläche bietet die Perspektive, dass die auch von der BVV geforderte öffentliche Zugängigkeit des Wernersees wieder ermöglicht wird, und die Fläche nicht für viele Jahre brach liegt. Damit würde eine Chance für das Siedlungsgebiet aus meiner Sicht vertan werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja