Kostenloses Schülerticket mit Unwägbarkeiten
Wir haben die wichtigsten Infos zum Start des neuen Schülertickets zusammengefasst.
Für die Schulen selbst geht die Einführung des Tickets allerdings mit zusätzlichem Aufwand einher, mit welchem sie von der Senatsverwaltung allein gelassen werden. Aus Elternvertreterkreisen wurde mir bereits signalisiert, dass die Bearbeitung der Schülerausweisanträge einen nicht geringen Mehraufwand erzeugt und nicht gewährleistet ist, dass alle Schülerinnen und Schüler rechtzeitig einen Schülerausweis erhalten. Daher haben wir auch hierzu die Senatsverwaltung befragt:
Wer kann das Ticket nutzen?
Ab 01.08.2019 können alle Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren mit wohnhaft in Berlin die FahrCard nutzen. Dies umfasst auch Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen.
Die FahrCard ist für die Nutzung ausreichend. Der Schülerausweis muss künftig nicht mehr mitgeführt werden.
Wo kann das Ticket erworben werden?
Derzeit kann das Ticket ausschließlich online erworben werden.
Nach Aussage des Senats ist geplant, einen assistierten Onlinezugang bei der BVG für diejenigen einzurichten, die dieses Onlineangebot nicht nutzen können.
Welche Leistungen umfasst das Ticket?
Die FahrCard für Schüler umfasst zunächst die kostenlose Nutzung des ÖPNV im Tarifbereich AB. Darüber hinaus ist die Mitnahme eines Fahrrades sowie eines Hundes möglich.
Wie lange gilt das Ticket?
Das Ticket gilt 4 Jahre.
Warum kann nicht einfach der Schülerausweis als Legitimation genutzt werden?
Der Senat verweist hierbei auf fehlende Standards bei Schülerausweisen, die es dem Kontrollpersonal nicht ermöglichten, die Echtheit zu prüfen.
Unterstützt der Senat Schulen bei der Ausstellung von Schülerausweisen, die für die Beantragung des Ticktes notwendig sind?
Der Senat stellte lediglich zusätzliche Ausweiskarten (120.000) zur Verfügung. Diese wurden im Übrigen erst in der 22./ 23 KW versandt, sodass sie keine zwei Wochen vor Ferienbeginn bei den Schulämtern eintrafen.
Weitere Unterstützung wie bspw. eine (temporäre) personelle Verstärkung erfolgen nicht. Die Schulen werden damit wie beim kostenlosen Mittagessen mit dem zusätzlichen Aufwand alleingelassen. Bisher hatten 80.000. Schüler ein BVG-Ticket. Nun sind es 350.000 Anspruchsberechtigte.
Dennoch geht der Senat davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler ist zum Ferienbeginn mit einem Schülerausweis ausgestattet werden konnten.
Wer pünktlich zum Start am 01. August 2019 die FahrCard in den Händen halten möchte, muss nach Auskunft der BVG seinen Antrag spätestens bis zum 10. Juli stellen.
Ist eine Nutzung auch ohne FahrCard möglich?
Bis zum 30.11.2019 gilt ein Übergangszeitraum, indem das Angebot lediglich durch Vorzeigen des Schülerausweis I (Schuljahr 18/19 bzw. 19/20) genutzt werden kann.
Was passiert mit den für den Online-Antrag notwendigen Lichtbildern?
Laut Senat und BVG werden die Bilder lediglich für die Anfertigung der FahrCard genutzt und nach 8 Wochen gelöscht. Der Senat hält das Verfahren für DSG-VO-konform.
Schriftliche Anfrage Juli 2019
Kommentar (1)
Herr von Ameln
… und was machen DIE, welche keinen Computer haben oder haben wollen, oder bedienen können ?
Es kann nicht sein, daß man zur Benutzung electron. Medien gezwungen wird !