Schönefeld wird nur mit Anwohnern ein Erfolg
Der neue Flughafen in Schönefeld ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Berlin. Planungsfehler, fehlende Informationen und Defizite bei der Umsetzung der rechtlich bereits garantierten Schallschutzmaßnahmen gefährden den Erfolg. Die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern steht auf dem Spiel. Neue Klagen sind vorprogrammiert. Doch dazu muss es nicht kommen.
Die Beratung der Fluglärmbetroffenen ist zurzeit äußerst ungenügend. Beispielsweise kann der Bezirk Treptow-Köpenick seit Juli 2010 für die ca. 14.000 betroffenen Haushalte nur eine Beratungsmöglichkeit von 5 Stunden pro Woche anbieten. Bisher konnte lediglich 1 Prozent der Betroffenen diese Beratung in Anspruch nehmen. Bei der Überprüfung der sogenannten Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) zwischen den Anwohner und der Flughafengesellschaft (FBS) haben sich in zwei Drittel der Fälle Fehler herausgestellt. Eine unabhängige Beratung ist deshalb dringend nötig. Um juristische Auseinandersetzung zu vermeiden, empfehle ich außerdem ein Mediationsverfahren zwischen Fluglärmbetroffenen und der FBS.
Die gegenwärtige Umsetzung des Lärmschutzprogramms entspricht auch nicht den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (PFB). Die Berlinerinnen und Berliner außerhalb der definierten Lärmschutzzone werden nicht auf ihren An¬spruch auf Lärmschutzmaßnahmen hingewiesen. Wahrheitswidrig erhalten Betroffene sogar mit dem Hin¬weis auf die Schutzzonen im PFB abschlägige Bescheide für Schallschutzmaßnahmen. Zudem besteht die absehbare Gefahr, dass die Inbetriebnahme des neuen Flughafens durch die schlep¬pende Realisierung der Schallschutzmaßnahmen verzögert wird. Wir brauchen deshalb dringend ein Konzept, um Klagen gegen die planmäßige Eröffnung des Flughafens im Vorfeld zu vermeiden.
In seinem Beschluss vom 18. April 2002 hat sich das Berliner Abgeordnetenhaus für einen „bestmöglichen Schutz der Anwohner vor Lärm und anderen Umwelteinflüssen“ ausgesprochen. Dieser Schutz der Anwohner ist nur durch eine ausreichende Einbindung der zuständigen Berliner Behörden im ganzen Verfahren sowie die Kontrolle durch das Parlament gegeben. Der wiederholte Hinweis an besorgte Berlinerinnen und Berliner auf die Zuständigkeit des Brandenburger Ministerium für Infrasturstruktur und Landwirtschaft als Planfeststellungsbehörde hilft hier nicht weiter.
Auf diese und weitere Punkten haben wir in einem Antrag der CDU-Fraktion im Berliner Parlament hingewiesen. Dieser Antrag wird am kommenden Montag im Verkehrsausschuss beraten. Im Sinne des Erfolges des neuen Flughafen hoffe ich auf die Vernunft meiner Kolleginnen und Kollegen in allen Parteien.
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