Kaulsdorfer Bürger über steigendes Grundwasser besorgt
Anfang des Jahres hatten die Anwohner in den Siedlungsgebieten rund um die Kaulsdorfer Seen wieder einmal mit dem steigenden Grundwasser zu kämpfen. Die überdurchschnittlichen Niederschläge des vergangenen Jahres und die einsetzende Schneeschmelze im Januar haben das Grundwasser steigen lassen. Überflutete Keller und Vernässungsschäden drohten. Frostbedingt fiel zudem die Grundwasserregulierungsanlage am Habermannsee aus. Zahlreiche besorgte Anwohner meldeten sich bei mir. Im Namen der Anwohner habe ich mich an die zuständigen Senatsverwaltungen mit der Bitte um Abhilfe gewandt. Am 10. Februar habe ich die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit Vertretern der Bürgerinitiative SOS Grundwasser über die Sachlage informiert.
Am 18. Januar fiel die Seewasserregulierungsanlage am Habermannsee durch Frostschäden aus. Grundwasser konnte nicht mehr abgepumpt werden. Auf Nachfrage teilte mir die Senatsverwaltung mit, dass die Pumpe erst in 6 Wochen wieder voll einsatzfähig sein wird. Zudem sei die Anlage nicht für die Frostperiode geeignet. Auf Anordnung der Umweltverwaltung darf Grundwasser auch erst bei einem Wasserstand von 34,90 m über Normalnull aus dem Habermannsee abgepumpt werden.
Die Umweltverwaltung von Frau Lompscher (LINKE) teilte mir außerdem mit, dass „grundsätzlich jedoch der Bauherr und nicht der Staat oder irgend jemand anderes für den trockenen Keller verantwortlich ist“ und kein „Rechtsanspruch von Grundstückseigentümern auf grundwassersenkende Maßnahmen“ besteht. Eine bürgerferne Sichtweise der zuständigen Senatorin. Zumal allein die Einnahmen aus dem Grundwassereinnahmeentgelt bei über 50 Millionen Euro pro Jahr liegen. Dafür darf der Bürger zumindest trockene Keller erwarten.
Rund 100 Betroffenen folgten meiner Einladung am 10. Februar zur Anwohnerversammlung in Kaulsdorf. Die Sorgen der Anwohner um ihre Eigenheime war deutlich spürbar. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich vom Senat eine Grundwasserregulierungsanlage, die das ganze Jahr über – auch im Winter – funktioniert. Außerdem verstehen sie unter dem Schutz des Eigentums auch einen Rechtsanspruch auf Grundwasserregulierung. Die Marke von 34,90 m für den Einsatz der Anlage wird aufgrund der langjährigen Erfahrungen als viel zu hoch angesehen. Ich werde mich um diese Punkte kümmern.
Trotz der zum Teil unbefriedigenden Antworten auf meine Nachfrage möchte ich mich doch bei den kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeitern in der Stadtentwicklungs- und Umweltverwaltung bedanken. Leider dürfen sie aus politischen Gründen im Wahlkampfjahr nicht vor Ort präsent sein. Trotzdem haben sie ihr Bestes getan, um die zeitnahe Information der Anwohner sicherzustellen. Dafür meinen Dank.
Kommentar (1)
Ralf Drescher
Und wer soll die Kosten dafür tragen, dass private Keller trocken gelegt werden? Vermutlich die Allgemeinheit, also wir alle. Der Wasserbedarf ist stark zurück gegangen, durch den Wegfall der Industrie. Im Privatbereich finden es die Berliner toll, aus Geiz – ist ja Geil – in der Klospülung Wasserspartasten und selbst beim Waschbecken irgendwelche Spardüsen zu montieren und sich die Hände eher mit feuchter Luft zu schrubben. Da müssen die Wasserbetriebe deutlich weniger Grundwasser fördern. Bauten können auch nachträglich gegen hohes Grundwasser gesichert werden. Allerdings müssen es dann die Meckerköppe aus Mahlsdorf, Rudow und wo immer der Wasserspiegel steigt, selbst bezahlen. Da ist es doch eine gute Möglichkeit, im Wahljahr Lokalpolitiker in die Pflicht zu nehmen und über die – auch Herrn Czaja – die Allgemeinheit aufzufordern, ihr privates Problem zu lösen.