Friede den Lauben
Gestern habe ich mit meinem Fraktionskollegen Andreas Statzkowski aus Charlottenburg einen Antrag der Öffentlichkeit vorgestellt, der die Berliner Kleingärtner unterstützen soll. Dem Berliner ist seine Laube oder Datsche wichtig. Und das soll auch so bleiben.
Stellen Sie vor, dass Sie auf der Suche nach einer kleinen Parzelle mit einer schöne Laube irgendwo in den grünen Außenbezirken in Berlin sind. Stellen Sie sich weiter vor, dass Sie auch ein schönes Grundstück gefunden haben, das Sie pachten wollen. Sie fragen nach der jährlichen Pacht. 500 Euro. Ja, das können Sie sich leisten. Sie haben außerdem noch Kinder oder Enkel, die gerne im Garten spielen. Auf der Parzelle steht eine Laube mit 50 qm². Ein bisschen größer als eigentlich erlaubt. Aber die Laube steht schon seit Jahrzehnten dort und niemanden hat es gestört. Klar, bis 1990 war man ja auch froh über jeden Kleingärtner, der Obst und Gemüse angebaut hat und vielleicht sogar auch noch Wohnraum geschaffen hat. Sie können sogar mit den Kindern im Sommer auch mal in der Laube übernachten. Strom, Abwasser, sogar Telefon ist vorhanden.
Soweit, so gut. Sie meinen einen schöne Platz zur Ruhe und Erholung gefunden zu haben. Der Bezirksverband der Kleingärtner ist froh, dass sie Interesse haben. Und die Kinder bringen auch ein bisschen Leben in die Kolonie. Sie sind bereit, den Pachtvertrag zu unterschreiben. Dann verweist der Kleingärtnerverband sie noch auf ein kleines Detail. Mmmh, der Vorbesitzer konnte seine 50-qm²-Laube nutzen, solange er wollte. Sie nicht! Wenn Sie die Parzelle wieder weiterverpachten wollen, müssen sie eine 24-qm²-Laube übergeben. So schreibt es das Bundeskleingartengesetz vor. Sie erwidern darauf, dass man diese Laube doch gar nicht „zurückbauen“ kann. Richtig! Dann müssen Sie sie eben komplett abreißen. Auf Ihre Kosten! Wie? Sie fragen, wie teuer so etwas ist. Naja, ca. 12.000 Euro kann das schon kosten. 12.000 Euro! Aber der Kleingärtnerverband macht ihnen einen Vorschlag. Sie sollen einfach 40 Euro im Monat mehr Pacht zahlen. Dafür müssen Sie aber auch mindestens 20 Jahre die Parzelle pachten. Gehen Sie vorher runter, dann müssen Sie die Restsumme auf einmal zahlen. Sie sagen, dass Sie das Geld nicht haben und auch nicht 100 Euro Pacht im Monat zahlen wollen. Mit schwerem Herzen suchen Sie woanders weiter.
Von den ca. 75.000 Kleingartenparzellen in Berlin kann sich bei über 50 Prozent dieser Fall genauso abspielen. In Charlottenburg z.B. bei über Zwei Drittel der Parzellen. Mehrere Gerichtsurteile haben sich bereits mit diesem Fall befasst. Im Ergebnis immer zugunsten der Kleingärtner und gegen die Bezirksämter, die den Abriss gefordert haben. Die Rechtsunsicherheit schadet den Kleingärten in Berlin. Und es ist ungerecht, weil Pächter den Abriss zahlen sollen, die für diese sogenannten „übergroßen“ Lauben nicht verantwortlich sind. Hinzukommt, dass im Westteil Berlin bis in die 1970er Jahre und im Ostteil bis zu Jahr 1990 „übergroße“ Lauben nicht nur geduldet, sondern sogar erwünscht waren. Viele Berliner Kleingärtner haben Versorgungsengpässe und Wohnungsmangel gelindert. Deshalb sollte der Berliner Senat heute Rechtsklarheit schaffen und sagen, alle bis zum 3. Oktober 1990 errichteten Lauben – egal wie groß – Bestandsschutz erhalten und weiterverpachtet werden dürfen, bis sie eines Tages baufällig sind und abgerissen werden müssen. Deshalb haben wir den folgenden Antrag eingebracht.
Kommentare (2)
Kristin Krebs
Sehr geehrter Herr Czaja,
ebenfalls von der Thematik betroffen habe ich folgende Frage:
gibt es in Berlin einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, welche/r speziell hierfür zuständig ist und sich für die kleinen Unterpächter einsetzt???
Unser Bezirksverband (und dessen Anwalt) will uns zu einem Gespräch nötigen, bei welchem wir einen neuen Unterpachtvertrag abschließen sollen.
Wie weit ist Ihr Antrag inzwischen???
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Krebs
Peter Lange
Auch ich bin Betroffener der seine Laube zurückbauen soll. Ich habe 1996 eine Laube auf der Kolonie Hundekehle gepachtet auf dem ein Haus stand das bis zum Pächterwechsel als fester Wohnsitz diente. Dieses wohnrecht erlosch nachdem ich das Grundstück übernahm. Da das Haus vor 1955 gebaut wurde, gab man mir bei der Vertragsunterzeichnung die Garantie bei einer eventuellen aufgabe der Parzelle das ein sogenannter Bestandschutz besteht. Dieses wurde auch auf dem Pachtvertrag so vermerkt. Vieleicht kann mir jemand einen Ratschlag geben was man gegen einen Rückbau machen kann. Da ich einen Interessenten für die Laube habe, würde dieser einen Rückbau der Laube zu tätigen.
Mit freundlichzen Grüssen