Beschäftigtenwohnungen statt pauschale Sozialquote
Auf dem Knorr-Bremse-Gelände in Marzahn, zwischen der Landsberger Allee und der Märkischen Allee, entsteht ein neues Wohnquartier. Endlich werden hier nicht nur Wohnungen gebaut, sondern in gleichem Zuge entstehen auch Kita- und Grundschulplätze sowie Gewerbeflächen für das örtliche Handwerk.
Es steht außer Frage, dass wir bezahlbare Wohnungen für alle Bürgerinnen und Bürger im Bezirk brauchen, aber wir können nicht alle sozialen Probleme Berlins aufnehmen und lösen! Als CDU wollen wir stattdessen Wohnungen für Familien, die bereits lange im Bezirk wohnen und sich vergrößern möchten, sowie Beschäftigtenwohnungen für Polizisten, Krankenschwestern, Handwerker und die vielen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen aus unseren Gewerbegebieten und dem ganzen Bezirk. Wir setzen uns dafür ein, dass statt einer pauschalen Sozialquote ein fester Anteil an Wohnungen für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen gebaut wird.
Da uns zu den Themen Sozialquote und Beschäftigtenwohnungen häufig auch Anfragen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erreichen, wollen wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) geben.
Welchen Anteil an Sozialwohnungen fordern andere Parteien?
Vor allem die Partei „Die Linke“ und Vertreter von SPD und Grünen setzen sich für einen noch höheren Anteil an Sozialwohnungen ein und meinen damit den Berliner Wohnungsmarkt zu entlasten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Berliner Linke fordert dabei den höchsten Anteil an Sozialwohnungen, dieser soll um die 50% bei Neubauprojekten liegen.
Die Berliner SPD sowie die Berliner Grünen setzen sich ebenfalls dafür ein, den Anteil an Sozialwohnungen zu erhöhen. Allerdings fällt bei beiden Parteien die Forderung geringer aus, sodass hier mindestens 30% der neugebauten Wohnungen als Sozialwohnungen ausgewiesen werden sollen.
Wer kann Sozialwohnungen mieten?
Sozialwohnungen können in der Regel nur von Personen oder Familien mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS 100, WBS 140, WBS 160 oder WBS 180) gemietet werden, die ein geringes Einkommen haben, dabei bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten oder von Bürgergeld leben.
Der WBS wird grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt. Das führt aktuell jedoch dazu, dass Familien mit regulärer Beschäftigung zumeist gar nicht mehr in diese sehr niedrigen Einkommenskategorien fallen. Wer als Asylberechtigter anerkannt wird oder den Flüchtlingsstatus erhält, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine Sozialwohnung.
Für den Bezug fast aller Sozialwohnungen ist ein WBS 100 bzw. WBS 140 erforderlich. Die Berliner Jahreseinkommensgrenze für die Erteilung eines WBS 100 beträgt:
- Ein-Personen-Haushalt: 12.000 €
- Zwei-Personen-Haushalt: 18.000 €
- Zuzüglich jede weitere Person im Haushalt: 4.100 €
- Zuschlag für jedes dem Haushalt dazugehörige Kind: 500 €
Die Berliner Jahreseinkommensgrenze für die Erteilung eines WBS 140 beträgt:
- Ein-Personen-Haushalt: 16.800 €
- Zwei-Personen-Haushalt: 25.200 €
- Zuzüglich jede weitere Person im Haushalt: 5.740 €
- Zuschlag für jedes dem Haushalt dazugehörige Kind: 700 €
Welche Auswirkung hat eine höhere Anzahl von Sozialwohnungen auf das Wohngebiet?
Eine erhöhte Anzahl von Sozialwohnungen in einem Kiez kann dazu führen, dass sich die soziale Struktur des Stadtteils und die Zusammensetzung der dortigen Bevölkerung mit vielen Herausforderungen für das Zusammenleben verändert. Wenn überwiegend Menschen mit Bürgergeldbezug in einem Gebiet leben, droht der Kiez an Attraktivität und Lebensqualität zu verlieren.
Deshalb ist die Einhaltung der Berliner Mischung, wie wir von der CDU sie fordern, für den sozialen Zusammenhalt in unseren Kiezen dringend erforderlich.
Was ist die sogenannte Berliner Mischung?
Der Begriff Berliner Mischung beschreibt einerseits eine in Berlin typische Mischform aus Wohnen und Gewerbe. Die Berliner Mischung trägt dazu bei, dass die Bevölkerung wohnortnah mit Reparatur- und Serviceangeboten, unter anderem mit Handwerksangeboten und kleinen Dienstleistungsbetrieben, versorgt wird.
Unter Berliner Mischung wird aber auch verstanden, dass freifinanzierte Wohnungen und Sozialwohnungen in einem gesunden Maß nebeneinander vorhanden sind.
Wie hoch war der Anteil an Sozialwohnungen bei den in den letzten Jahren realisierten Projekten?
In den Jahren 2015 bis 2022 wurden in Berlin insgesamt 108.232 neue Wohnungen gebaut. Davon waren 31.193 Sozialwohnungen, was einem Anteil von 29% entspricht. Insgesamt gab es im Jahr 2022 in Berlin 93.500 Sozialwohnungen, davon 73.000 mit Anschlussförderung.
In Marzahn und Hellersdorf lag die Sozialquote bei neu gebauten Wohnungen bei 50 Prozent, in Teilen sogar darüber.
Wer hat Zugriff auf Beschäftigtenwohnungen?
Die Schaffung und Vermittlung von Wohnraum für Beschäftigte ist ein elementarer Beitrag für die Personalgewinnung und Personalbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Unternehmen und des Landes Berlin. Ein Anrecht auf Beschäftigtenwohnungen haben in der Regel Mitarbeiter bestimmter Unternehmen oder Institutionen, denen diese Wohnungen zur Verfügung stehen. Dies sind Mitarbeiter mit Gehältern niedriger Entgeltgruppen und geringen Tariflöhnen.
Zum Teil kann es auch spezifische Kriterien oder Anforderungen geben, die erfüllt werden müssen, um Zugang zu diesen Wohnungen zu erhalten. In Berlin existieren Stand heute ca. 5.500 landeseigene Wohnungen, die als Beschäftigtenwohnungen genutzt werden. Der Berliner Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl bis 2028 um 1.000 zu erhöhen. Wir möchten diesen Anteil statt der Sozialwohnungen nochmals deutlich erhöhen.
Ein Beispiel, warum dies wichtig ist: Im öffentlichen Dienst in Berlin sind derzeit mehrere Tausend Stellen unbesetzt. Mit dem Renteneintritt der sogenannten „Babyboomer“ in den nächsten Jahren steht der öffentliche Dienst vor einer großen Herausforderung. Allein bei der Feuerwehr kommt die Hälfte der Berufsanfänger aus anderen Bundesländern, bei der Polizei ist es ein Drittel des Nachwuchses. Ohne ein entsprechendes Wohnungsangebot würden sich diese Fachkräfte wahrscheinlich gegen eine Anstellung in Berlin entscheiden.
Wie wird sichergestellt, dass die Beschäftigtenwohnungen an die richtigen Personen vermietet werden?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder mit Tarifverträgen sind bei ihrem Gehalt bestimmten Entgelttabellen zugeordnet. Entsprechend ist weitestgehend bekannt, wie hoch die Gehälter der Beschäftigten in den jeweiligen Entgeltgruppen sind. Anhand dieser Gehaltstabellen lassen sich dann auch ohne großen bürokratischen Aufwand die Bedingungen definieren, nach welchen die Beschäftigten Anspruch auf eine Beschäftigtenwohnung haben oder nicht. Ebenso kann damit auch sichergestellt werden, dass vor allem Menschen in Vollzeitarbeit, die aber nur über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügen, neu in die jeweiligen Kieze ziehen und damit für eine gesunde Mischung der Bevölkerung vor Ort sorgen.
Schreibe einen Kommentar