Ampel-Regierung will Heizungsgesetz mit der Brechstange
Die Ampel-Koalition möchte die neuen Regelungen zum so genannten „Heizungsgesetz“ mit aller Macht und im Eiltempo noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag bringen. Eine Mitsprache der Abgeordneten ist damit kaum möglich.
Nachdem die Ampel-Koalitionäre im Dauerstreit monatelang an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) herumverhandelt und die Bürgerinnen und Bürger damit maximal verunsichert haben, soll es jetzt plötzlich ganz schnell gehen. Innerhalb von einer Woche soll über die im Bundestag beraten und am Donnerstag, 06.07., abgestimmt werden. Mittendrin soll zudem eine Sachverständigen- bzw. Expertenanhörung stattfinden. Zur Mitte der Vorwoche liegt jedoch noch nicht einmal ein Gesetzesentwurf, sondern lediglich allgemeine Leitplanken vor.
Damit werden Abgeordnete und Sachverständige kaum Zeit haben, sich mit den Einzelheiten des Gesetzes zu befassen. Angesichts der Tragweite der Regelungen, die Millionen Mieter und Eigentümer betreffen werden, ist das eine unzumutbare Situation. Mein Fraktionskollege Thomas Heilmann MdB wird wegen dieses Eil-Verfahrens nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die Missachtung des Parlaments ist jedoch bei weitem nicht der einzige Kritikpunkt, wie mein Kollege und Energieexperte der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Jung, herausstellt (hier nachzulesen).
- Fehlende Basis: Das Gesetz zur Wärmeplanung soll erst im Herbst 2023 kommen. Diese Wärmeplanung vor Ort ist aber essentiell für die Planungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger. So erübrigen sich mitunter die Investitionen in eine Wärmepumpe, wenn die Kommune vorsieht, Wohngebiete an das Fernwärmenetz anzuschließen. Fehlt diese Sicherheit, bleiben Mieter und Eigentümer mit Blick auf ihren Heizungskeller (mal wieder) ratlos zurück.
- Unzureichende Förderung: Die Ampel möchte die Grundförderung, die von der unionsgeführten Vorgängerregierung in Höhe von 50 Prozent eingeführt wurde, auf 30 Prozent senken. Zwar soll es Zusatzförderungen geben, allerdings nur für diejenigen, deren Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Diese Grenze ist unserer Einschätzung zu niedrig angesetzt, da das durchschnittliche Jahreseinkommen in Deutschland bei 49.200 Euro brutto liegt. Die Mitte der Gesellschaft würde damit über Gebühr belastet.
- Technologieoffenheit fraglich: Es ist unklar, wie sehr die Ampel nun auf eine Breite an Heiztechnologien setzen wird. Die einseitige Fokussierung auf die Wärmepumpe, zulasten etwa von Holzpellets oder wasserstofffähiger Heizungstypen bei den ersten Entwürfen, lässt hier nichts gutes erahnen.
Es steht insgesamt zu befürchten, dass die plötzliche Windeseile, die die Ampel im Gesetzgebungsverfahren auf Kosten des Parlaments an den Tag legt, sowie die immer noch nicht behobenen Schwachstellen im Heizungsgesetz zu weiterer Verunsicherung der Menschen in Deutschland führen werden – und zu Effekten, die dem Klimaschutz zuwider laufen. So ist die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen in rekordverdächtige Höhen gestiegen. Wie die Ampelkoalition mit dieser Hypothek die Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 erreichen möchte, bleibt leider schleierhaft.
Als Nachsatz: Auf unseren lokalen Informationsveranstaltungen zum geplanten Heizungsgesetz haben wir viele Fragen und Ängste besprechen können (hier zum Nachschauen). Besonders möchte ich Ihnen die Beratungsangebote des VDGN ans Herz legen, denn Entscheidungen für einen Heizungsumbau sollten wohl abgewogen sein. Gern stehen wir Ihnen auch in unseren Bürgerbüros beratend zur Seite.
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