Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung beschlossen
Es ist eine gute Nachricht, dass die Fristverlängerung – die wir schon lange gefordert haben – endlich kommt. Das von Berlin gewählte Verfahren im Zuge der Grundsteuerreform ist eine Zumutung für alle Betroffenen. Anders als in den anderen Bundesländern wurden die Steuerzahler weder schriftlich informiert, noch gibt es Unterstützung und Service von den Finanzämtern.
Die Berliner haben jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit zur Abgabe Ihrer Anträge. Berlin muss jetzt aber auch den Service-Turbo zünden. Die Finanzverwaltung muss alle Betroffenen anschreiben, die noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Noch einmal zum Hintergrund: Ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig veraltet und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Wir hatten bereits im Mai dieses Jahres in einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) über die neuen Regelungen informiert (Näheres zur Veranstaltung können Sie hier nachlesen, die Präsentation des VDGN zur Grundsteuer finden Sie hier ).
Die Berliner Regierungsparteien haben versprochen, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Daran muss sich insbesondere die SPD, deren damaliger Finanzsenator maßgeblich an den Verhandlungen über die Reform der Grundsteuer beteiligt war, auch in Berlin messen lassen. Weder darf es unter dem Strich zu einer Steuererhöhung noch zu einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Gruppen wie selbstnutzenden Immobilieneigentümern kommen.
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