Grundsteuerreform – Was ändert sich?
Ab Anfang 2025 müssen alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen. Der Grund: Die alte Regelung war verfassungswidrig, die Grundsteuerwerte waren laut Bundesverfassungsgericht völlig überaltert und haben damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Mit der Grundsteuerreform werden nun alle Immobilien in Deutschland mit Feststellungsdatum 1. Januar 2022 neu bewertet. Abkommenden Juli bis Ende kommenden Oktober müssen dafür alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen.
Die BVV-Fraktion der CDU Wuhletal hat gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und meiner Kollegin Katharina Günther-Wünsch am 23. Mai in der Aula der ISS Mahlsdorf einen Infoabend zu den grundlegenden Fragen der bevorstehenden Grundsteuerreform durchgeführt. Dabei ging es unter anderem um die Fragen:
Wie wird die neue Grundsteuer aber nun berechnet?
Das bisher angewendete dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt. Der Immobilienwert wird mit der Steuermesszahl und dem kommunal festgelegten Hebesatz multipliziert.
Als Redner und Experte stand uns Herr Brückmann, der Präsident des VDGN, zur Verfügung. Er hat dazu ausführlich berichtet und Beispielrechnungen angeführt. Die komplette Präsentation finden Sie weiter unten als Datei zum Download.
Viele Fragen sind nach wie vor offen.
- Wie verhält es sich bei geteilten Grundstücken, bei denen Teilflächen gemeinsam genutzt werden?
- Welche Sanierungsmaßnahmen kommen bei der Berechnung zum Tragen?
- Wo finde ich den aktuellen Bodenrichtwert für mein Grundstück?
- Wo und wie kann ich einen Härtefall beantragen, um den Antrag nicht online einzureichen?
Zentrales Thema war zudem die übermäßige Belastung insbesondere für Eigenheimbesitzer im Ostteil der Stadt. Um eine Wertverzerrung zu vermeiden, hat der VDGN den konkreten Vorschlag eines gestaffelten Abschlags bei der Steuermesszahl gemacht. Folgende Abstufung stellte Herr Brückmann dabei vor:
- Für die ersten 300.000 Euro Immobilienwert (Haus und Boden) wird für Hauseigentümer und Eigenheimbesitzer ein Abschlag von 40 Prozentpunkten bei der Steuermesszahl gewährt
- zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro ein Abschlag von 25 Prozentpunkten
- zwischen 500.000 Euro und 1.000.000 Euro ein Abschlag von 15 Prozentpunkten sowie
- ab 1.000.000 Euro wird kein Abschlag mehr angewendet.
Diese Korrekturen sind dringend notwendig. Die Bundesländer und die Kommunen haben immer noch alle Möglichkeiten in der Hand, sozial gerechte Anpassungen vorzunehmen. Dafür werde ich mich auch weiterhin gemeinsam mit Katharina Günther-Wünsch und unserem Kiezmacher-Team in Marzahn-Hellersdorf einsetzen und Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
VDGN Präsentation
Kommentar (1)
Paul Trabb
Ich wusste noch gar nicht, dass ab Anfang 2025 alle Immobilienbesitzer in Deutschland eine neue Grundsteuer zahlen müssen. Ich sollte mal wieder mit meinem Steuerberater reden. Danke für den Hinweis an dieser Stelle.