Solardachpflicht belastet Hauseigentümer
Sie wohnen in einem Einfamilienhaus und in der nächsten Zeit ist eine Dachsanierung notwendig? Dann sind Sie vom neuen Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün in Berlin direkt betroffen. Statt freier Wahl sollen Hauseigentümer auch im Bestand dazu verpflichtet werden, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren.
Der Senat hat ein entsprechendes Gesetz in das Parlament eingebracht und Teil der Regierungsfraktionen haben bereits durchblicken lassen, dass sie dieses ohne große Beteiligung und Anhörung Betroffener schnell verabschieden will. (Das Gesetz und eine kurze Übersicht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.)
Das Gesetz wird vor allem Besitzer von Bestandshäusern über Gebühr belasten, da hier – anders als im Neubau – eine nachträgliche Installation von Solaranlagen nicht immer oder meist nur durch hohe zusätzliche Kosten möglich ist.
Gemeinsam mit Jochen Brückmann, Präsident des VDGN, Katharina Günther-Wünsch und Alexander J. Herrmann möchte ich Sie daher zum Stand des Verfahrens informieren und mit Ihnen besprechen, welche Schritte wir gegen diese Zwangsmaßnahmen unternehmen können.
Übrigens: Während private Hauseigentümer mit dem Gesetz zur Installation von Solaranlagen gezwungen werden sollen, nimmt der Senat dies bei den eigenen Gebäuden nicht ganz so genau. 2020 wurde bei keiner einzigen Dachsanierung bei bezirklichen Gebäuden eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen.
Sie möchten weitere Informationen dazu erhalten und haben Fragen?
[hubspot type=form portal=7086741 id=dc53ad0b-cbc7-4663-9847-1ab90e8c9db0]Unsere Kritik an dem Gesetz
- Pflicht statt Impulse: Statt die Nutzung regernativer Energien attraktiver zu gestalten und entsprechende Förderprogramme auszubauen, setzt Senat auf Zwang.
- Schaden für das Klima: Energetisch sinnvolle Dachsanierungen werden durch die durch das Gesetz entstehenden Kosten aufgeschoben.
- Physik außer Kraft? Nicht jedes Dach ist für die Installation von Solaranlagen geeignet und weist eventuell eine nicht ausreichende Tragkraft auf
FAQ
Was sieht das Solargesetz des Rot-Rot-Grünen Senats vor?
ALLE Gebäudeeigentümer sollen verpflichtet werden, mindestens 30% der Bruttodachfläche mit Photovoltaikanlagen zu bedecken.
Wer soll verpflichtet werden?
Neu ist, dass neben Neubauvorhaben auch Bestandsimmobilien von dieser Pflicht erfasst werden sollen.
In welchen Fällen soll es zur Verpflichtung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen kommen?
Im Falle eines Dachausbaus, einer Dachaufstockung oder grundständigen Dachsanierung sollen Sie verpflichtet werden, eine Photovoltaik-Anlage mit zu errichten.
Ab wann soll diese Pflicht gelten?
Das Gesetz gilt für alle Neubauten und Umbauten an Bestandsdächern, die nach dem 31.12.2022 begonnen werden.
Wann rentiert sich eine Photovoltaikanlage?
Der Senat verweist hier auf ein Faktenblatt des Fraunhofer-Gesellschaft. Dies geht von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren sowie steigenden Stromkosten aus.
Kann das Gesetz auch zu Mieterhöhungen führen?
Der Senat selbst beziffert mögliche Mieterhöhungen auf bis zu 1€ pro m².
Wie viele Solaranlagen wurden bei Dachsanierung von öffentlichen Gebäuden in den Bezirken 2020 in Betrieb genommen?
2020 wurde bei keiner einzigen Sanierungsmaßnahme auf bezirklichen Gebäuden in Berlin eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb genommen.
Was wollen wir?
Wir stehen für Anreize statt für Zwang. . Wir wollen die ökologische Sanierung mit Fördermitteln bei der Sanierung der eigenen vier Wände unterstützen. Förderung statt Zwang ist unser Grundsatz. Viele von Ihnen haben solche Instrumente beim Heizungsumbau, der Fassadendämmung oder der Solarförderung genutzt. Wir wissen, dass wir uns darauf verlassen können.