Weitere Corona-Hilfe beschlossen
Deutschlands und auch Berlins Gesundheitssystem können auf die Bedrohungen durch den Corona-Virus gut reagieren. Dies gelang jedoch bislang auch Dank der Disziplin der Bevölkerung . Ein Kollaps der Pflege- und Gesundheitsversorgung wie in anderen Ländern ist bei uns Gottseidank nicht erfolgt. Die COVID19-Pandemie wurde vorerst gebremst. Trotzdem ist es weiterhin entscheidend die einschneidenden Beschränkungen nur schrittweise zurückzunehmen, um eine erneute exponentielle Infektionswelle zu verhindern.
Da das Virus breit in Deutschland verteilt ist und das auch noch die nächsten Monate so bleiben wird, muss nun ein Weg gefunden werden, den man sowohl wirtschaftlich als auch sozial durchhalten kann. Ich begrüße daher die schrittweise Öffnung von Geschäften, aber auch von Kitas und Schulen. Es müssen nun kreative Wege gefunden werden, wie wir zu einem “normalen” Alltag zurückfinden können, ohne einen erneuten Lock-Down auszulösen. Dazu benötigt es nicht nur gute politische Entscheidungen, sondern vor allem auch die Unterstützung von uns allen.
Ohne eine staatliche Unterstützung geht es jedoch nicht. Die Bundesregierung hat gestern im Koalitionsausschuss weitere umfangreiche Hilfen beschlossen, über die ich Sie hier gerne informieren möchte.
Vom 01. Mai bis 31. Dezember 2020 gilt für ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende folgendes:
- AbeitnehmerInnen, welche aktuell in Kurzarbeit sind, können bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommen hinzuverdienen
- Corona-Kurzarbeitergeld wird erhöht (bei mind. 50% reduzierter Arbeitszeit):
ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts - Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird um 3 Monate verlängert für die Arbeitssuchenden, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde
Vom 01. Juli bis 30. Juni 2021 wird die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7% gesenkt.
Für kleine und mittelständische Unternehmen wird es ermöglicht bereits für 2019 geleistete Steuervorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 pauschal herabzusetzen (Verlustrechnung).
Die Schulen und Schüler werden beim digitalen Unterricht mit 500 Mio. Euro vom Bund unterstützt. Das Geld soll zum Einen für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote genutzt werden und zum anderen für Zuschüsse in Höhe von bis zu 150 Euro pro Schüler für die Anschaffung entsprechender Geräte.
Das Ergebnis des Koalitionsausschusses der Bundesregierung können Sie nachfolgend noch einmal nachlesen.
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