Nein zum neuen Ampel-Wahlrecht
Der Bundestag muss kleiner werden – auch wir als CDU wollen das. Was die Ampelkoalition jetzt jedoch macht, ist ein Frontalangriff gegen die Union als stärkste Oppositionspartei.
Das neue Ampel-Wahlrecht ist nicht weniger als die faktische Abschaffung des personalisierten Verhältniswahlrechts. Den Menschen ist doch nicht zu vermitteln, warum ihre Direktstimme, also ihr erklärter Wille nicht mehr zählen soll bei einer Wahl. Stattdessen sollen Tabellen, Listen und Statistiken in einem komplizierten Konstrukt darüber entscheiden, wer ihre Heimat im Deutschen Bundestag vertritt.
Ein Beispiel: Die CSU könnte alle 46 Wahlkreise in Bayern gewinnen und bekäme keinen einzigen Sitz im Bundestag, wenn sie bei den Zweitstimmen bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bliebe. Deswegen werden wir als CDU dagegen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen!
Auch Friedrich Merz Er kritisierte die Reform als “absolut inakzeptabel”. Sollte sie zunächst Bestand haben, werde die Union bei ihrer nächsten Regierungsbeteiligung auf eine Änderung drängen, so seine Ankündigung.
Viele eigene Vorschläge wie der aufgeblähte Bundestag aus unserer Sicht wirksam verkleinert werden kann, haben wir auch eingebracht. Zuletzt unseren Vorschlag, die Zahl der notwendigen Grundmandate von drei auf fünf zu erhöhen. Fünf Prozent ODER fünf Direktmandate.
Klar ist doch: Soll eine Wahlrechtsreform auf Akzeptanz stoßen, muss sie von einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens getragen werden. Davon hat sich die Ampel leider komplett verabschiedet.
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