Digitale Erleichterung für Vereinsarbeit
Deutschland ist das Land der Vereine. Nirgendwo sonst auf der Welt schließen sich Menschen so häufig zu gemeinsamen Aktivitäten oder Initiativen zusammen wie hierzulande. Allein in Berlin gibt es 28.000 Vereine. Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat der Deutsche Bundestag nun beschlossen, dass digitale Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht ohne Satzungsänderung ermöglicht werden. Damit erfährt die Vereinsarbeit in Deutschland eine wesentliche und vor allem zeitgemäße Erleichterung.
Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bereits bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine jedoch keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab.
Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Bisher hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen. Dabei wissen Vorstände am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte.
Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.
Während die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben wollte, forderte die Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Die Koalition macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich.
Den ganzen Gesetzesbeschluss können Sie hier nachlesen.
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