Heizkostenhilfe jetzt auch für Öl, Pellets und Co.
Alle Bürger und Gewerbetreibenden, die mit Öl, Pellets, Kohle, Flüssiggas o.ä. heizen, können ab 31. Januar 2023 über die Investitionsbank Berlin (ibb) Heizkostenhilfen beantragen.
Nachdem die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht hat, ist nun auch endlich klar, welche Hilfen es für andere Heizsysteme gibt. Verbraucher von so genannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern können ab dem heutigen Tag ausschließlich online Anträge zur Heizkostenhilfe bei der Investitionsbank Berlin beantragen. Zur Höhe der Heizkostenhilfen heißt es dort:
“Auf Rechnungen für 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die ‘Heizkostenhilfe Berlin’ beträgt maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.”
Die Antragsstellung ist bis 30.06.2023 möglich. Alles rund um die Heizkostenhilfe Berlin und den Antrag fnden Sie hier:
Website der Investitionsbank Berlin Hier können Sie sich die Informationsbroschüre der ibb zu den Heizkostenhilfen herunterladenWenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zum Antragsverfahren benötigen, kontaktieren Sie gern meine Bürgerbüros per E-Mail unter fragen@marioczaja.de oder telefonisch unter 030/566 970 450. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Übrigens: Die von der Bundesregierung im Dezember 2022 versprochenen staatlichen Hilfen für Unternehmen beim Einkauf von Öl, Pellets oder ähnlichen Energgieträgern wurden im Haushaltsausschuss des Bundestags von der Ampel-Mehrheit vorerst wieder gestrichen. Die CDU/CSU-Budnestagsfraktion hat sich deutlich gegen diese Streichung ausgesprochen und wird weiter dranbleiben, damit auch größere Unternehmen in der Kriese entlastet werden.
Kommentare (2)
Oscar
Wir werden bald das Haus umbauen und überlegen, welches Heizsystem sinnvoll wäre. Über eine Heizkostenhilfe würden wir uns natürlich freuen. Die Antragsstellung ist allerdings nur bis 30.06.2023 möglich. Gibt es noch andere Zuschüsse? Der Umbau wird nämlich noch eine Weile dauern.
Mario Czaja
Sehr geehrter Herr Albrecht,
die Heizkostenhilfe, die jetzt beantragt werden kann, dient zum Abfedern der hohen Energiepreise der letzten Monate. Daher kann es für Sie durchaus sinnvoll sein, sie jetzt dennoch zu beantragen.
Für den Umbau und die Sanierung von Wohngebäuden und Heizungsanlagen gibt es wiederum eigene Förderprogramme. Dazu gibt es viele Informationen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
Melden Sie sich gern bei meinen Kollegen im Bürgerbüro (030/566 97 450), wenn Sie Fragen zur Antragsstellung haben oder weitere Informationen benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mario Czaja