Gas- und Strompreisbremsen beschlossen
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen – und damit den Weg freigemacht für die Entlastungen von Millionen Verbrauchern und Unternehmen in Deutschland. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, dass diese Entlastungen endlich kommen. Sie hätten allerdings schon viel früher beschlossen werden können. Zudem zeigt sich bereits jetzt Nachbesserungsbedarf an zentralen Stellen des Gesetzes.
Die Gaspreisbremse sieht vor, dass Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Erdgasverbrauchs zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen, für den restlichen Verbrauch wird der geltende Marktpreis fällig. Beim Wärmeverbrauch (Fernwärme) wird der Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Große Unternehmen mit sehr hohem Energiebedarf zahlen 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs bzw. 7,5 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Wärmeverbrauchs. Die Mechanismen der Gaspreisbremse greifen ab März 2023, allerdings rückwirkend für die ersten beiden Monate des Jahres.
Anhand der Strompreisbremse soll der Strompreis – wiederum für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs – für Verbraucher sowie kleinere und mittlere Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch diese Bremse greift ab März, rückwirkend für Januar und Februar 2023. Für Industrieunternehmen wird der Strompreis bei 13 Cent pro Kilowattstunde liegen, auch hier wieder für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Die Unionsfraktion begrüßt grundsätzlich, dass diese Entlastungen für die Millionen Privatverbraucher und Unternehmen in Deutschland jetzt endlich kommen. Wir haben im parlamentarischen Verfahren aber auch immer wieder auf folgende Punkte kritisch hingewiesen:
- Zum einen bleibt – trotz anderer Ankündigungen – nach wie vor unklar, wie die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Flüssiggas, Heizöl und Pellets heizen, konkret von den Entlastungen profitieren lassen möchte.
- Zum anderen: Die Strom- und Gaspreisbremse hätte schon deutlich früher, d.h. vor den kalten Monaten des Jahres, kommen können. Die CDU/CSU-Fraktion hat schon im Sommer entsprechende Konzepte vorgelegt. Leider hat die Scholz-Regierung einen anderen Weg gewählt und mit der letztlich gescheiterten Gasumlage sowie mit der späten Berufung der so genannten „Gas-Kommission“ wertvolle Zeit vergeudet, die sie – trotz aller Eile in den vergangenen Wochen – nicht wieder aufholen kann.
- Zudem erwarten wir von der Bundesregierung, dass die beschlossenen Maßnahmen trotz aller selbstverschuldeten Eile und des engen Zeitplans auch (rechts-)sicher greifen. Ein weiteres Planungs- und Umsetzungsdesaster wie bei der Gasumlage darf es nicht geben. Greifen die Maßnahmen nicht oder werden sie wieder gekippt, würde dies zur Zumutung insbesondere für all jene werden, die hierzulande ohnehin sorgenvoll in die Zukunft schauen. Leider lassen die eingebauten Hürden, Anforderungen und Begrenzungen, die die Ampel-Koalition bei der Strom- und Gaspreisbremse gerade für große, energieintensive Unternehmen vorsieht, schon den ersten Nachbesserungsbedarf am Gesetz erkennen.
Gerade aufgrund dieser Kritikpunkte haben wir sowohl der Gas- als auch der Strompreisbremse im Bundestag nicht zustimmen können. Unsere zentralen Punkte haben wir in den Anhörungen, in den Ausschusssitzungen und schließlich in zwei Entschließungsanträgen zur Abstimmung gestellt. Diese wurden von den Ampel-Fraktionen abgelehnt.
Gleichzeitig ist es uns im parlamentarischen Verfahren an mehreren entscheidenden Stellen gelungen, die Gesetzgebung entlang unserer Forderungen deutlich zu beeinflussen, zum Beispiel mit Blick auf die Angleichung der administrativen Voraussetzungen und damit einen Gleichlauf für die Umsetzung der beiden Bremsen. Wir machen konstruktiv-kritische Oppositionsarbeit und werden unsere Arbeit in diesem Sinne fortsetzen.
Nähere Informationen zu den beschlossenen Entlastungsmaßnahmen inkl. der Gesetzestexte und Anträge finden Sie hier auf den Info-Seiten des Deutschen Bundestags.
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