Ortstypische Bebauung in der Bisamstraße in Gefahr
Die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten sich. Senat und Bezirk einigen sich offenbar auf Geschosswohnungsbau in der Landsberger Straße. Zugleich gestehen sie ein, dass die vor Ort geplante Schule doch noch nicht beschlossen ist.
Für die Flächen zwischen Landsberger Straße, Bisamstraße und Landesgrenze gab es einen klares Entwicklungskonzept, welches sich in die Umgebung einpasste und eine kleinteilige Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorsah. Der Bebauungsplan wurde vom damaligen Stadtentwicklungsstadtrat, Christian Gräff (CDU) vorbereitet und vom Bezirksparlament mit sehr großer Mehrheit so verabschiedet.
Im letzten Jahr brachte eine von mir gestellte Anfrage im Parlament ans Licht, dass der rot-rot-grüne Senat dort eine viel massivere Verdichtung plant. Diese Planungen nehmen nun Formen an und es wird deutlich, dass das ursprüngliche Konzept nun vollständig überworfen wurde. Statt kleinteiliger Bebauung soll nun Geschosswohnungsbau mit fast 350 zusätzlichen Wohnungen auf den bisher noch unbebauten Flächen realisiert werden.
Laut Senat sind die entsprechenden Abstimmungen zwischen DEGEWO, Bezirk und der Senatsverwaltung für Wohnen abgeschlossen. Die DEGEWO, die im Übrigen selbst kein Interesse an einer Abweichung von den damaligen Planungen hatte und die Flächen gern veräußert hätte, ist nun mit der Planung der Umsetzung beauftragt.
Für mich ist eine solche Entwicklung untragbar, denn neben der städtebaulichen Problematik fehlt es bereits jetzt an entsprechender Infrastruktur wie Schulen und Kitas. Denn eine weitere Antwort des Senats zeigt: Die vor Ort geplante Schule ist – entgegen der aktuellen Darstellungen des Bezirks – alles andere als sicher.
Vor ein paar Tagen wurde vom zuständigen Bezirksstadtrat für Schule behauptet, es gäbe eine Zusage für die Errichtung einer Holzbauschule an diesem Standort. Der Senat stellt nun klar, dass es sich um eine von vielen Anmeldungen handele und derzeit lediglich geprüft werde, ob eine Holzbauschule an diesem Standort überhaupt realisiert werden kann. Von einer festen Zusage ist also keine Rede mehr.
Auch die geplante Sanierung der Stralsunder Straße wird durch die Entscheidung von Senat und Bezirk verschleppt. Damit bleibt die unbefriedigende und gefährliche Situation vor der Kita weiterhin bestehen.
Der Bezirk hatte ursprünglich deutlich gemacht, eine Verdichtung auf diesen Flächen nicht mitzutragen. Doch nun scheint man vor dem Senat eingeknickt zu sein.
Ich erwarte, dass die damals – im Übrigen parteiübergreifend – festgelegten Zielstellungen für die Entwicklung der Flächen weiterhin Geltung haben. Dies schließt Geschosswohnungsbau aus. Wir werden im Bezirksparlament genau prüfen, inwiefern die Vorgaben des Bebauungsplanes durch die neuen Vorstellungen verletzt werden. Die CDU wird keiner Bebauung in dieser Form zustimmen.
Auch Sie können hier mitwirken. Wir haben hier eine Vorlage dafür entworfen, um gegenüber der Bezirksbürgermeisterin die klare Ablehnung zu dem Vorhaben mitzuteilen.
Vorlage Appell an die Bezirksbürgermeisterin
Kommentare (3)
Rose, Lenbachstraße 20, 12623 Bln.
Zum Thema Bisamstraße: Es wird auch immer wieder vergessen, dass es bei der angeblich vorhandenen Infrastruktur auch an Einkaufmöglichkeiten fehlt. Als ältere Menschen müssen wir weiterhin mit dem Auto durch die Gegend fahren. Fußwege sind mit Rollator indiskutabel, Radfahren ist ebenso gefährlich. Man kann nur jedem abraten, in diese Gegend zu ziehen.
2 km weiter östlich – in Brandenburg – ist man besser aufgehoben.
Trotzdem, danke – Herr Czaja – Sie sind der Einzige, der sich wenigstens andeutungsweise kümmert. MfG
Thorsten Wönnisch
Sehr geehrter Herr Czaja,
ist mit dem “Einknicken” des Bezirksamtes eigentlich gemeint, die Voragben des B-Planes zu beachten, die durch den damaligen Stadtrat Gräff durch die BVV gebracht wurden und realisiert werden sollen? Der B-Plan sieht vor, dass 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss errichtet werden können. Hätte Herr Gräff dann nicht im B-Plan festlegen müssen, dass nur 1-oder 2 Familienhäuser gebaut werden? Meiner Auffassung nach, wird nur gebaut, was Sie und Ihre Partei erarbeitet haben?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Wönnisch
Mario Czaja
Sehr geehrter Herr Wönnisch,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Vielleicht zur Klarstellung: Der Bebauungsplan aus den 2000er Jahren sah zunächst eine wesentlich dichtere Bebauung vor. Dieser Bebauungsplan wurde 2013 in Verantwortung des damaligen Stadtentwicklungsstadtrates Christian Gräff mit einer wesentlich reduzierten Bebaubarkeit angepasst. Dabei lag ein fertiges Bebauungskonzept mit Ein- und Zweifamilienhäusern vor. In der Begründung zum B-Plan heißt es dazu klar:
“Das Maß der baulichen Nutzung für die Baugebiete WA7-WA17 wird durch die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse (zwei Vollgeschosse) als Höchstmaß, der maximal zulässigen Grundflächenzahl (überwiegend GRZ 0,25) sowie der zulässigen Geschossflächenzahl (überwiegend GFZ 0,5) bestimmt. Hiermit wird eine maßvolle Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern ermöglicht.”
Die Ziele des Bebauungsplanes würden damit mit einer Reihenhausbebauung mit einer höheren Anzahl an Wohneinheiten eben nicht beachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Czaja