Auswirkungen der Reform der Grundsteuer offen
Am 06. Dezember 2019 berichtete Finanzsenator Dr. Kollatz im Theater am Park in Biesdorf auf Einladung des VDGN von der Einschätzung des Berliner Senats zur Reform der Grundsteuer. Dabei blieben allerdings viele Fragen offen, da konkrete Aussagen zu den Auswirkungen insbesondere für den Berliner Osten nicht getroffen wurden.
Das Problem: Die Bemessungsgrundlagen für den Wert eines Grundstückes in Ost und West beruhen derzeit auf unterschiedlichen Zeiträumen; 1935 im Gebiet der ehemaligen DDR und 1964 im Westen. Vor dem Hintergrund, dass durch die Reform nicht mehr Steuern eingenommen werden sollen, als bisher, besteht die berechtigte Sorge, dass insbesondere Berliner im Osten der Stadt künftig stärker zur Kasse gebeten werden, da die Wertentwicklung von 1935 bis heute eine andere ist als von 1964 bis heute.
Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Land Berlin im Rahmen einer so genannten Öffnungsklausel bspw. die Einführung eines Zonierungsmodells prüft, welches unterschiedliche Grundsteuerhebesätze innerhalb Berlins ermöglicht hätte. Der Grundsteuerhebesätze hätte daher an die besonderen Bedingungen im Osten (andere Vermögensverhältnisse, geringere Renten, historisch bedingte Grundstücksgrößen, etc.) angepasst werden können.
Hier finden Sie unseren Handlungsappell an den Senat sowie frühere InformationenDerzeit führt der Senat aus, dass er keine strukturelle Mehrbelastung für Grundstückseigentümer im Osten der Stadt sieht und hat bisher auf Modellrechnungen abgestellt. In einer aktuellen Anfrage musste er nun allerdings eingestehen, dass es diese Modellrechnungen gerade für unsere Region gar nicht gibt.
Außerdem wird deutlich, dass für die Erhebung der neuen Grundsteuer wesentlich höhere Kosten entstehen als bisher. Es werden sowohl mehr Personal- als auch Sachmittel benötigt.
Antwort des Senats zu Modellrechnungen für die Auswirkungen der Reform der Grundsteuer
Schreibe einen Kommentar