Senat erteilt Ampel Hönower Straße/ Karlshafener Straße eine Absage
Seit langer Zeit sich viele Anliegerinnen und Anliegern gemeinsam mit mir für eine zusätzliche sichere Querungsmöglichkeit auf der Hönower Straße zwischen Kreisverkehr und Am Rosenhag. Leider hat der Senat nun erneut eine Absage an die Errichtung einer Fußgängerampel erteilt.
Im Protokoll eines Vororttermins an der Kreuzung Hönower Straße/ Karlshafener Straße, an dem Vertreter von der Verkehrslenkung Berlin, der Senatsverwaltung für Verkehr, des Bezirks und der Polizei teilnahmen, heißt es, dass die Verkehrsbelastung auf der Hönower Straße für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ohne Mittelinsel zu hoch sei und kaum Lücken zur Querung der Straße bestünden. Da der vorhandene Straßenraum von 7 Metern allerdings zu schmal für die Errichtung einer Mittelinsel sei, könne man hier keine Veränderung vornehmen.
Bezirk und Polizei regten daher die Errichtung einer Bedarfsampel für Fußgänger an. Bereits der ehemalige Staatssekretär Kirchner erteilte dieser Forderung allerdings eine Absage mit der nicht nachvollziehbaren Begründung, dass kein Querungsbedarf bestehe und Wartezeiten für eine Querung hinzunehmen seien. Nach sieben Monaten erneuter Prüfung schließt sich nun leider auch der neue Staatssekretär Ingmar Streese dieser Auffassung an, wie er nun in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage mitteilte.
Auf beiden Seiten der Hönower Straße befinden sich gewerbliche Einrichtungen und mehrere Cafés und Restaurants. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten sind zu weit entfernt.
Gemeinsam mit den Anliegern werde ich mich weiterhin für eine zusätzliche sichere Querungsmöglichkeit einsetzen.
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