Wohnbauprojekt Münsterberger Weg 91-95
Aufgrund einer Reihe an Nachfragen zum Wohnbauprojekt im Münsterberger Weg möchte ich Ihnen gern in diesem Blogbeitrag die neusten Informationen zur Verfügung stellen.
Auf der Anwohnerversammlung, am 17.09.2018 auf dem Wilhelmplatz in Kaulsdorf hatten wir berichtet, dass auf dem 14.000 m² großen Grundstück gegenüber des Vivantes Klinikums 46 neue Mietwohnungen entstehen. Zunächst sollen die Bestandsgebäude der Hausnummer 93 bis 95 saniert werden. Der Bauantrag dafür ist eingereicht.
Außerdem sollen auf der Rückseite des Geländes, in Richtung Franzburger Straße, Eigentums-Reihenhäuser entstehen.
Bei dem mittleren Teil des Geländes ist noch nicht geklärt, ob Reihenhäuser oder Wohnungsbau entstehen wird. Hierzu ist der Bauherr noch in Gesprächen mit dem Stadtplanungsamt des Bezirksamtes.
Ich habe zu den wichtigsten Fragen eine Schriftliche Anfrage an den Senat eingereicht, dessen Antworten mir nun vorliegen. Hier die Zusammenfassung:
Wann erfolgte die Baugenehmigung für den Münsterberger Weg 91-95?
Für das Grundstück Münsterberger Weg 91-95 liegen zwei Bauanträge vor. Ein Bauantrag beinhaltet den Neubau von zwölf Reihenhäusern und einem Doppelhaus. Der zweite Bauantrag beinhaltet den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern. Für beide Vorhaben wurden noch keine Baugenehmigungen erteilt.
Ist eine Anzeige für den Baubeginn erfolgt?
Da bisher keine Baugenehmigungen erteilt wurden, können auch keine Anzeigen des Baubeginns bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Welche Überlegungen gibt es zur weiteren Bebauung des Areals hinter dem Grundstück Münsterberger Weg 91 – 95?
Auf den ehemalig gewerblich genutzten Flächen beabsichtigt der Eigentümer die Errichtung von Wohngebäuden.
Ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück vorgesehen?
Ja. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beabsichtigt das Bezirksamt unter Berücksichtigung der privaten Belange des Eigentümers die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Neben der Zielstellung der Schaffung von Wohnraum sollen insbesondere Nutzungskonflikte im Quartier vermieden werden.
Bei einem Bebauungsplanverfahren werden die öffentlichen und privaten Belange vor Festsetzung des Bebauungsplans aufgenommen und gegeneinander bzw. untereinander abgewogen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Durchführung von Bebauungsplanverfahren
Wann wird mit dem Abriss des Bestandsgebäudes auf dem hinteren Grundstück begonnen?
Auf dem hinteren Grundstücksteil befinden sich mehrere Bestandsgebäude. Zum bauaufsichtlichen Verfahren eines möglichen Abbruchs von Bestandsgebäuden wird auf § 61 Absatz 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) verwiesen.
Weitere Informationen in PDF-Form
Schriftliche Anfrage Bauvorhaben Münsterberger Weg 91-95
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