Wasserstände am Habermannsee und Butzer See gestiegen
Aufgrund einer Reihe an sorgenvollen Anfragen zu den gestiegenen Wasserständen am Habermannsee habe ich mich an alle Verantwortlichen im Bezirk und bei den Berliner Wasserbetrieben gewandt.
Beiliegend kann ich Ihnen die Aufzeichnungen zu den Wasserständen der Seen zur Kenntnis geben. Diese bewegen sich nach Angaben der Verantwortlichen noch im normalen Bereich.
Laut Schutzgebietsverordnung sollte er nicht unter 34,60 m über NN fallen und 37,00 nicht längerfristig überschreiten. Die Geländehöhen liegen bei 38,00 m über NN.
Die Verantwortlichen aus dem Umweltamt sind heute bei den Berliner Wasserbetrieben. Parallel habe ich auch die Berliner Wasserbetriebe angeschrieben.
Gern möchte ich Ihnen noch eine Schriftliche Anfrage aus dem Jahre 2008 zur Wasserbehördliche Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserregulierung in den Ortsteilen
Kaulsdorf-Süd/Mahlsdorf-Süd – Teil II – zur Kenntnis geben. Die Erlaubnis hat folgende Besondere Auflagen:
- Wasser darf nur bei einem Seewasserspiegel über 34,9 m NN (Habermannsee) entnommen werden. Fällt der Seewasserspiegel unter 34,9 m NN, ist die Pumpe abzuschalten. Die Unterkante der Entnahmeöffnung am Entnahmedom darf nicht unterhalb 34,4 m NN liegen.
Update: 27. April 2018
Nach einem Probebetrieb am 24.04.18 nachmittags wurde durch die BWB festgestellt, dass ein Rohrdefekt in der Ableitung nach der Pumpe auf dem Gelände des Wasserwerkes besteht und somit beim Betrieb der Seewasserregulierungsanlage das abgepumpte Wasser im Bereich der engeren Schutzzone freigesetzt wird. Die BWB haben die Reparatur sofort beauftragt und abgeschlossen.
Aufgrund weiter gestiegener Grundwasserstände läuft die Anlage seit Donnerstag. Der Schacht, der vielen Anwohnern als Orientierung dient, hat eine Oberkante bei 34,84 m über NN, die Regulierungshöhe auf die abgesenkt werden darf beträgt 34,90 m ü. NN. Das bedeutet, dass auch im abgesenkten Zustand die Schachtoberkannte noch 6 cm überstaut ist. Das ist ein ungewöhnlicher Anblick, den wir in den vergangenen Jahren auf Grund der geringen Niederschlagsmengen nicht hatten.
Wir können jedoch froh sein, dass es die Anlage weiterhin gibt und müssen mit aller Kraft dafür streiten, dass dieser Senat die Anlage nicht wieder in einigen Jahren abschalten will, wenn deren Nutzungserlaubnis ausläuft bzw. verlängert werden muss.
Für Nachfragen melden Sie sich gern bei mir oder nutzen die Kommentarfunktion.
Kommentare (3)
Reinhard Fink
Sehr geehrter Herr Czaja,
ist nicht der Wasserstand des Elsensees für die Bebauung 10-80 relevanter, als der Wasserstand des Habermannsees bzw. des Butzer Sees?
An dieser Stelle möchte ich mich herzlich, auch im Namen meiner Familie, für Ihr Engagement in der Thematik (und nicht nur der) bedanken!
Herzlichst
Reinhard Fink
Mario Czaja
Sehr geehrter Herr Fink,
Sie haben recht, dass auch der Wasserstand des Elsensees durch die Bebauung betroffen wäre. Durch die Verbindung der Seen mit Gräben und Kanälen hin zum Butzer See und Habermannsee kann die Grundwasserregulierung jedoch erst dort erfolgen. Danke für den Hinweis.
Aktuelles zum Bebauungsplan Parler Str./Großmannstraße | Mario Czaja
[…] Wasserstände am Habermannsee und Butzer See gestiegen […]