Bürgerbeteiligungen für zwei Bebauungspläne für Mahlsdorf starten
Ab der 12. Kalenderwoche vom 19. März bis einschließlich 27. April 2018 beginnt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf zwei öffentliche Beteiligungen zu Bebauungsplänen (B-Plan) in Mahlsdorf; eines an der Pestalozzistraße/Straße An der Schule (zwischen dem Gewerbegebiet Holz Possling und dem Musiker-Kiez) und das andere an der Pilgramer Straße (unterhalb von Porta bis zur Landesgrenze). Diese werden im genannten Zeitraum im Stadtplanungsamt des Rathauses Marzahn (4. EG, Foyer, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin) Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung ausgelegt.
Welche Einflussmöglichkeiten haben Sie als Bürger?
Sie haben als Anwohner und interessierte Bürger die Möglichkeit, sich an den Planungsverfahren für diese Gebiete zu beteiligen. Sie können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen und Ihre Ideen einbringen. Diese Bürgerbeteiligung ist wichtig und wird besonders in der weiteren Planungsphase für das Verfahren mit aufgenommen.
Einen Überblick der Bebauungspläne habe ich Ihnen hier zusammengefasst:
Bebauungsplanverfahren 10-72
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Stufe 1 des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan
Zeitraum:
- 19. März 2018 – 27. April 2018
Gebietsbeschreibung:
- Gelände zwischen Bundesstraße 1/5, Landesgrenze Berlin-Brandenburg, Rahnsdorfer Straße, westlich der Flurstücksgrenzen der Flurstücke 236, 235 und 166, Iglauer Straße und Pilgramer Straße
Ziel und Zweckbestimmung des Bezirksamtes für das Gebiet:
- Entwicklung eines Mischgebietes (Wohnen und Gewerbe) und einer öffentlichen Grünachse an der Pilgramer Straße
Was ist ein Mischgebiet?
Als Mischgebiet werden im Bauplanungsrecht Baugebiete bezeichnet, in denen sowohl Wohnungsbau als auch Gewerbebetriebeansiedlung möglich ist. Die gesetzliche Definition von Mischgebieten finden Sie im § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Demzufolge ist eine gute Durchmischung der Zielnutzung ein wesentliches Merkmal. Keine der beiden Hauptnutzungen darf in optischer Hinsicht insgesamt dominieren, obgleich in Teilbereichen eine der beiden Nutzungsarten durchaus überwiegen kann. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass die in einem Mischgebiet untergebrachten gewerblichen Einrichtungen das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen.
Die Gebäude und Nutzungsarten, die in Mischgebieten zulässig sind, werden in § 6 Abs. 2 BauNVO aufgelistet. Neben Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäuden dürfen auch Einzelhandelsbetriebe, Speise- und Schankwirtschaften und Beherbergungsbetriebe in einem Mischgebiet angesiedelt sein. Des Weiteren sind zulässig:
- sonstige Gewerbebetriebe
- Verwaltungsanlagen
- Anlagen für kulturelle, kirchliche, gesundheitliche, sportliche und soziale Zwecke
- Betriebe des Gartenbaus
- Tankstellen
Quelle: Gewerbelexikon Immobilienscout24
-> Den Vorentwurf des Bebauungsplanes finden Sie hier.
-> Die Kontaktdaten im Bezirksamt zum B-Planverfahren finden Sie hier.
Bebauungsplanverfahren XXIII-4c
Aufstellungsverfahren:
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Stufe 2 des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan
Zeitraum:
- 19. März 2018 – 27. April 2018
Gebietsbeschreibung:
- Gelände für die Grundstücke An der Schule 31-37, Pestalozzistraße 15-30 und Landsberger Straße 13, 14 sowie einer Teilfläche der Straße An der Schule
Ziel und Zweckbestimmung des Bezirksamtes für das Gebiet:
- Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten, Gemeinbedarfsflächen mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte und öffentlicher Verkehrsfläche
- Verfahren wird nach § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung geführt
-> Den Bebauungsplanentwurf finden Sie hier.
-> Die Kontaktdaten im Bezirksamt zum B-Planverfahren finden Sie hier.
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