Siedlungsverträgliche Grundwasserstände
Da die hohen Grundwasserstände auch in den Siedlungsgebieten Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf weiterhin ein großes Problem sind, ist in diesem Zusammenhang für viele Bewohner unseres Wohngebietes und mich der neu festzusetzende Umfang der Wasserschutzzone Kaulsdorf von besonderer Bedeutung.
UPDATE “siedlungsverträgliche Grundwasserstände”: Wasserschutzzone der Siedlungsgebiete Kaulsdorf, Mahlsdorf und Biesdorf
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus Kaulsdorf und Mahlsdorf habe ich mich zusammen mit dem zuständigen Stadtrat Christian Gräff und dem Abgeordneten Alexander Herrmann bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nach dem aktuellen Verfahrensstand erkundigt. Ab April soll danach mit der Durchführung von Strömungsberechnungen begonnen werden.
Wir haben uns an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes gebeten. Die Senatsverwaltung teilte uns mit, dass zum Ende des Jahres 2013 die Anhörung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zur Änderung des Bescheides für das Wasserwerk Wuhlheide abgeschlossen werden konnte.
Im 2. Quartal 2014 sollen nun die Arbeiten zur Aktualisierung der Wasserschutzgebiets-Verordnung Wuhlheide/Kaulsdorf aufgenommen werden, da die über 20 Jahre alte Wasserschutzzoneneinteilung um die Kaulsdorfer Seen neu aufgesetzt werden soll, wird es diesbezüglich Änderungen geben. In dieser Phase werden u.a. die notwendigen analytischen Strömungsberechnungen als Grundlage für die Festlegung des künftigen Verlaufs der Schutzgebietsgrenzen durchgeführt. Das beinhaltet z. B. Auflistung der Eingangsgrößen, Darstellung des Strömungsbildes mit Bestimmung der Zustrombreite, Ermittlung der Einzugsgebietsgröße aus der Wasserbilanz, Bemessung und Gliederung des Wasserschutzgebietes (WSG), Ermittlung der Grenzstromlinie , Auswahl der Bemessungsisochronen bzw. der Einzugsgebietsgrenzen und Vorschlag zur Festlegung der Grenzen der Schutzzonen, Anpassung der ermittelten Schutzzonengrenzen an topographische Merkmale. Aufgrund des hohen Aufwandes ist mit einer Festlegung daher frühestens Anfang 2015 aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu rechnen.
Ich werde Sie gern an dieser Stelle über den weiteren Verfahrensgang informieren.
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