Eindeutiger Auftrag an den Senat beim Grundwasserschutz
Gestern wurde im Bezirksparlament Marzahn-Hellersdorf mit großer Mehrheit ein Antrag auf Initiative der CDU für den besseren Schutz der Eigenheimbesitzer vor steigenden Grundwasserständen verabschiedet. Lediglich zwei Vertreter der Fraktion B90/Grüne lehnten den Antrag ab. Fünf Bezirksverordnete von B90/Grüne, SPD und Linke enthielten sich der Stimme. Das zeigt, wie wichtig das Thema in den Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Siedlungsgebieten auch über die Parteigrenzen hinweg ist.
Warum die Vertreter der Grünen, den Antrag abgelehnt haben, verstehe ich nicht. In diesem Fall überwogen offensichtlich ideologische Überlegungen den pragmatischen Schutz der Anwohner vor materiellen und gesundheitlichen Schäden in den Mahlsdorfer und Kaulsdorfer Eigenheimen. Ich verstehe auch nicht, warum ein gleichlautender CDU-Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus in der vorletzten Sitzung mit dem Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung der Fraktion B90/Grüne abgelehnt wurde. Um so mehr begrüße ich, dass die Vertreter von SPD und Linke im Bezirk die Notwendigkeit erkannt haben. Ich hoffe, dass bei der Diskussion um die Novellierung der Grundwassersteuerungsverordnung die Stimmen aus Marzahn-Hellersdorf in den Regierungsfraktionen auch gehört werden.
Im Umfeld des Wasserwerks Kaulsdorf ist regelmäßig bei hohen Niederschlagsmengen – wie im zweiten Halbjahr 2010 – ein Anstieg des Grundwasserspiegels zu verzeichnen. Ebenso steigt auch der Seespiegel im Habermannsee. Um einen weiteren Anstieg des Grundwassers in den Ortsteilen Kaulsdorf-Süd und Mahlsdorf-Süd und die damit verbundenen Auswirkungen auf die zahlreichen Einfamilienhäuser in diesem Bereich zu verhindern, ist ein langfristiges Konzept für siedlungsverträgliche Grundwasserstände dringend erforderlich. Durch dauerhaft auftretende Vernässungsschäden wird nicht nur die Gebäudesubstanz, sondern auch die Gesundheit der Menschen nachhaltig gefährdet. Die Regulierung der Grundwasserstände ist nicht zuletzt auch explizit in § 37a des Berliner Wassergesetzes geregelt. In der Grundwassersteuerungsverordnung heißt es ausdrücklich: “Über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden.” Dem muss der Senat endlich Rechnung tragen.
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