Für ein siedlungsverträgliches Grundwassermanagement
Die Seewasserregulierungsanlage am Habermannsee ist seit Ende der 1990er Jahre im Betrieb. In den 1990er Jahren standen zahlreiche Keller regelmäßig unter Wasser. Der Bau der Anlage konnte mit Hilfe des damaligen Senators Pieroth (CDU) erreicht werden. Wenn der Wasserstand am Habermannsee auf über 34,90 m steigt, wird das Wasser abgepumpt und der Grundwasserspiegel sinkt. Dafür ist eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich. Auf unseren Druck hin wurde sie Ende 2009 um weitere 10 Jahre bis zum 31.12.2019 verlängert. Am 18. Januar ist die Pumpe der Seewasserregulierungsanlage nun ausgefallen. Der Ausfall der Pumpe ist vermutlich durch Einfrieren bzw. in die Pumpe gelangte Eisbrocken verursacht worden. Ich habe im Februar die Bürger vor Ort informiert und mich beim Senat für die schnelle Reparatur eingesetzt.
Nun muss zur langfristigen Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes dieser Anlage die Instandhaltung und Wartung der Seewasserregulierungsanlage regelmäßig durchgeführt werden. Außerdem ist die Anlage winter- und frostfest zu machen. Aufgrund des zunehmenden Oberflächenwassers treten Vernässungsschäden in den Siedlungsgebieten auch schon bei Seewasserständen von unter 34,90 m ü NHN auf. Es muss daher m.E. erreicht werden, dass die derzeitige Ordinate für die automatische Grundwasserregulierung nach unten angepasst wird.
Durch dauerhaft auftretende Vernässungsschäden wird nicht nur die Gebäudesubstanz, sondern auch die Gesundheit der Menschen nachhaltig gefährdet. Die Regulierung der Grundwasserstände ist nicht zuletzt auch explizit in § 37a des Berliner Wassergesetzes geregelt. In der Grundwassersteuerungsverordnung heißt es ausdrücklich: “Über Jahrzehnte künstlich abgesenkte Grundwasserstände dürfen nicht in unverträglichem Ausmaß angehoben werden.” Die wiederholten Antworten des Senats auf die steigenden Grundwasserstände sind unbefriedigend. Ein Ansteigen des Grundwassers – und damit die Überflutung von Kellern und Grundstücken – wird aus vermeintlich ökologischen Gründen billigend in Kauf genommen. Daher hat meine Fraktion einen Antrag mit dem Ziel eines siedlungsverträglichen Grundwassermanagement in das Berliner Parlament eingebracht. Den Antrag und meine Kleine Anfrage zu diesem Thema finden Sie im Anhang.
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