Rot-Rotes Gesetz beschert Berlin hohe Verluste
Meine Kollegin Cornelia Seibeld hatte neulich eine Anfrage an den Senat zu den Kosten des Straßenausbaubeitragsgesetzes gestellt. Nun erhielten wir die Antwort und waren mehr als überrascht.
Erstens liegen offenbar genaue Zahlen auch nach über 4 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht vor. Was schon verwunderlich ist. Sollte man doch meinen, dass eine Regierung bei neuen Gesetzen auch überprüft, ob die Annahmen auch wirklich eingetroffen sind. Zweitens zeigen die wenigen Zahlen, die laut Senat vorliegen, dass unsere Befürchtungen wahr geworden sind. Das Gesetz beschert dem Land Berlin Verluste.
Laut Angaben des Senats sind seit Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes Mehrausgaben bei Personal- und Sachkosten von über 1,5 Mio. Euro entstanden. Demgegenüber stehen Einnahmen von ca. 11.000 Euro bzw. 95.000 Euro in den Jahren 2008 und 2009 durch das neue Gesetz. Außerdem zeigt sich, dass jede 2. Ausbaumaßnahme einen Rechtsstreit nach sich zieht. Die Einnahmen durch das Straßenausbaubeitragsgesetz stehen in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Auch wenn es nach Eigenlob klingen mag, aber ich habe es im Vorhinein immer schon gesagt.
Die in der Antwort auf die Anfrage genannten Mehrausgaben bei Personal- und Sachkosten werden sich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Die bisherigen Verfahren zum Straßenausbau werden durch die Mitarbeiter in den Bezirksverwaltungen durchgeführt, die bisher vorwiegend für die Erhebung der Erschließungsbeiträge zuständig waren. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich demnach kaum verändert. Der Verwaltungsaufwand für die Ausbaubeiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz ist aber nach eigenen Angaben der Senatsverwaltung deutlich höher. Mehrausgaben durch zusätzliche Mitarbeiter – und damit die Verluste für das Land – sind daher unausweichlich.
Die Antwort auf die Senatsanfrage finden Sie hier im Anhang.
Download:
Kleine Anfrage: Straßenausbaubeitragsgesetz – Gewinne oder Verluste für Berlin?
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